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  • · Fachbeitrag · Vertragsänderung

    VN stimmt Vertragsänderungen des VR zu ‒ doch Änderungen nur teilweise dokumentiert

    | Es kommt immer wieder vor, dass ein VR einen bestehenden Versicherungsvertrag zum Nachteil des VN abändern möchte. Problem: Nicht jede Änderung wird im Versicherungsschein dokumentiert. Für VN und Makler stellt sich da die Frage: Wie ist die Rechtslage? Sind die nicht im Versicherungsschein dokumentierten Vertragsänderungen Vertragsbestandteil geworden? |

     

    Frage: Bei einem bestehenden Versicherungsvertrag werden auf Initiative des VR folgende Vertragsänderungen vorgenommen: Erhöhung der Versicherungssumme und der Prämie sowie die Implementierung einer Selbstbeteiligung. Der VN selbst hat keinen Antrag auf Vertragsänderung gestellt. Letztlich hat der VN der Änderung zugestimmt, weil andernfalls der VR den Vertrag gekündigt hätte. Der VR hat die Erhöhung der Versicherungssumme, nicht jedoch die Prämienerhöhung und Selbstbeteiligung im Versicherungsschein (Nachtrag) dokumentiert. Gelten die beiden letzten Punkte dennoch als vereinbart?

     

    Antwort: Die Prämienerhöhung und Selbstbeteiligung gelten nur dann als vereinbart, wenn auf sie im Versicherungsschein Bezug genommen wird, ansonsten nicht. Es gelten die allgemeinen Vertragsgrundsätze nach §§ 7 und 8 VVG (Information und Widerrufsrecht des VN). Ein Fall des § 5 VVG (abweichender Versicherungsschein) liegt nicht vor.