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  • 05.12.2017 · Fachbeitrag · Versicherungsbedingungen

    Unklare Bedingungen gehen zulasten der Versicherung

    Unklare Versicherungsbedingungen gehen zulasten der Versicherung. So hat das LG Düsseldorf in einem Fall entschieden, in dem der Versicherungsvertrag des Patienten einer Zahnarztpraxis folgenden Hinweis enthielt: „Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils gültigen Gebührenordnungen entsprechen“. Dies war aus Sicht des LG nicht eindeutig formuliert (LG Düsseldorf 14.2.17, 1 O 86/16, Abruf-Nr. 194922 ).