05.12.2017 · Fachbeitrag · Versicherungsbedingungen
Unklare Bedingungen gehen zulasten der Versicherung
Unklare Versicherungsbedingungen gehen zulasten der Versicherung. So hat das LG Düsseldorf in einem Fall entschieden, in dem der Versicherungsvertrag des Patienten einer Zahnarztpraxis folgenden Hinweis enthielt: „Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils gültigen Gebührenordnungen entsprechen“. Dies war aus Sicht des LG nicht eindeutig formuliert (LG Düsseldorf 14.2.17, 1 O 86/16, Abruf-Nr. 194922 ).
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