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  • 12.08.2014 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Unzulässiges Teilurteil bei objektiver Klagehäufung

    | Begehrt der VN im Wege der objektiven Klagehäufung die Feststellung, dass das Versicherungsverhältnis nicht durch eine rechtsgestaltende Willenserklärung des VR beendet worden ist, und gleichzeitig dessen Verurteilung zu bedingungsgemäßen Leistungen, ist der Erlass eines Teilurteils über den Feststellungsantrag unzulässig. |