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  • 14.01.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Regress unter Versicherern: Kein gemeinsamer Gerichtsstand

    | Ein VR nimmt mehrere Beklagte mittels Regresses in Anspruch. Das angerufene Gericht signalisiert Bedenken, ob für einen der Beklagten überhaupt ein Gerichtsstand besteht. Ein gemeinsamer Gerichtsstand für mehrere Gesamtschuldner lässt sich nicht begründen, so das LG Saarbrücken. |