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  • 12.06.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage einer juristischen Person als VN

    | Zur örtlichen Zuständigkeit fragt uns ein Leser: „Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Was aber ist mit einer GmbH als VN?“. |