Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 13.05.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Beweisvereitelung durch unterlassene Geheimhaltungsvereinbarung

    Ist eine zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen des VR gebotene und geeignete Geheimhaltungsanordnung gemäß § 172 Nr. 2, § 174 Abs. 3 GVG nur deshalb ausgeblieben, weil der Prozessbevollmächtigte des VN nicht selbst im Termin erschienen ist (sondern nur ein Terminsvertreter), und ist der VR deshalb daran gehindert gewesen, vollständig zu den Grundlagen einer Beitragserhöhung vorzutragen, so kann darin eine Beweisvereitelung liegen.