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  • 07.11.2022 · Nachricht · Kostenrecht

    Übersendung von Unterlagen wird pauschal mit 200 EUR bewertet

    | Das Abwehrinteresse des VR gegen die Verurteilung zur (erneuten) Übersendung von Versicherungsscheinen und Erhöhungsmitteilungen kann pauschal mit 200 EUR bemessen werden (OLG Dresden 23.8.22, 4 U 337/22, Abruf-Nr.  231703 ). |