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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Anklickfehler: Berufungsschrift geht an das falsche Gericht

    | Missliche Fristversäumnis: Lediglich ein „Anklickfehler“ der ansonsten stets weisungsgemäß und fehlerfrei arbeitenden Rechtsanwaltsfachangestellten führt dazu, dass der Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen wird (OLG Schleswig 13.10.22, 7 U 160/22, Abruf-Nr. 232784 ). |

     

    Die Anforderungen an die wirksame Fristen- und Ausgangskontrolle sind hoch:

     

    • Dem Rechtsanwalt müssen die Akten von Verfahren mit Rechtsmittelfristen rechtzeitig vorgelegt werden.