04.04.2024 · Nachricht · Datenschutz
Auskunftsanspruch des VN erstreckt sich auf Außendienstagenturen
Der Datenauskunftsanspruch eines VN gegen eine Versicherungsgesellschaft aus Art. 15 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 4 Abs. 1 und 6 DSGVO erstreckt sich auch auf diejenigen personenbezogenen Daten, welche sich zu dem VN unter der datenschutzrechtlichen Konzernverantwortung des beklagten VR in dessen Außendienstagenturen befinden.
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