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  • 04.01.2024 · Nachricht · Belehrung

    Anforderungen an die gesonderte Mitteilung i. S. v. § 19 Abs. 5 VVG

    | Ob ein als sog. „Doppelbelehrung“ erteilter Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung den formalen Anforderungen an die „gesonderte Mitteilung“ nach § 19 Abs. 5 VVG genügt, ist mittels einer Gesamtwürdigung und nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der einzelnen Elemente dieser Belehrung zu entscheiden. |