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  • · Fachbeitrag · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Versicherungsnehmer muss Agentenstellung beweisen

    | Der VN muss die Behauptung beweisen, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei nicht als Makler, sondern als Agent des VR tätig geworden und stehe daher „in dessen Lagerr“. |

     

    Auf diese Beweislastverteilung wies das OLG Dresden hin (22.11.16, 4 U 864/15, Abruf-Nr. 192874).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 74 | ID 44636045