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  • · Fachbeitrag · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Rechtsfolgen einer Anzeigenpflichtverletzung

    | Die Platzierung der Hinweise auf die Rechtsfolgen falscher Gesundheitsangaben in einem Antragsformularsatz auf der letzten Seite, mehrere Seiten nach der Unterschrift, kann bei der Antragstellung leicht übersehen werden und ist aus diesem Grund nicht ausreichend, sodass der VR u.a. sein Recht zum Rücktritt nicht ausüben kann. |

     

    Diese für den VN vorteilhafte Entscheidung traf das OLG Stuttgart (26.9.13, 7 U 101/13, Abruf-Nr. 140303). Die Richter schlossen sich damit der Rechtsprechung des BGH an (siehe BGH VersR 13, 297).

     

    PRAXISHINWEIS | Tritt der VR vom Vertrag zurück, muss der Anwalt immer prüfen, ob der Rücktritt unwirksam sein könnte. Eine solche Unwirksamkeit liegt oft vor, wenn der VR den VN nicht in der erforderlichen Form auf die Rechtsfolgen einer Anzeigenpflichtverletzung hingewiesen hat.

     

    Und noch eine wichtige Aussage zum Rücktritt des VR vom Vertragsschluss wegen falscher Angaben des VN hält die Entscheidung des OLG Stuttgart bereit: Wird ein Kunde im Wege der sog. „Kaltakquise“ (Ausspannen von Kunden) nach wiederholten Besuchen gewonnen, kann dies die üblichen Indizien für Arglist bei unvollständigen Gesundheitsangaben stark entwerten. In entsprechenden Fällen sollten also immer auch die Umstände des Vertragsschlusses vorgetragen werden.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 19 | ID 42490671