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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Zum 3.9.18 soll das beA wieder starten

    | Der BRAK liegt das Abschlussgutachten zum beA vor. Die dargestellten Schwachstellen sollen kurzfristig beseitigt werden. Denn schon zum 3.9.18 soll die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. |

     

    In einer Pressemitteilung der BRAK heißt es dazu:

     

    Die Firma secunet Security Networks AG hat das Abschlussgutachten über eine technische Analyse und Konzeptprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgelegt. Das Abschlussgutachten hat das beA als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr bestätigt. Das Verschlüsselungskonzept bietet technisch gesehen einen hinreichenden Schutz für die Vertraulichkeit der vom beA übermittelten Nachrichten. In dem Gutachten dargestellte Schwachstellen sollen bis zur Wiederinbetriebnahme entsprechend der gutachterlichen Empfehlung beseitigt werden.

     

    Das Präsidium der BRAK hat nach ausführlicher Erörterung des rund 90 Seiten umfassenden Gutachtens beschlossen, die Hauptversammlung der BRAK im Rahmen einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz für den 27.06.2018 einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird die Diskussion und Beschlussfassung über die Wiederinbetriebnahme des beA sein. Das Präsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung auf der Grundlage des Gutachtens in einem Erläuterungsschreiben eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems. Ab dem 04.07.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben. Die Postfächer sollen dann ab dem 03.09.2018 wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.

     

     

    Offen bleibt, wie sichergestellt wird, dass die aufgezeigten Mängel fristgerecht beseitigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Zeitplan nicht viel zu eng gesetzt wurde und der beA-Neustart deshalb nicht wieder verschoben werden muss.

     

    Wer sich für das Gutachten interessiert, findet es hier: https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage1.pdf

     

    Das Anschreiben der BRAK an die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern finden Sie hier: https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage2.pdf

     

     

     

     

    Quelle: ID 45364318