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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Vier Länder wollen Pflegeversicherung weiterentwickeln

    | Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen haben einen gemeinsamen Entschließungsantrag gestellt, der eine grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung fordert. Er wird am 15.3.19 im Bundesrat vorgestellt. |

    Eigenanteil deckeln

    Kern der Initiative ist die Deckelung des Eigenanteils von Pflegebedürftigen und damit eine Umkehr vom bisherigen Leistungsprinzip, wonach die Leistungen der Versicherungen begrenzt sind. Damit würde die Pflegeversicherung laut Antragsteller zu einer echten Teilkaskoversicherung werden. Diese Kurskorrektur soll verhindern, dass der Eigenanteil angesichts absehbarer und notwendiger Mehrkosten für Pflegepersonal und Ausbildung weiter steigt. Die Obergrenze mache den Eigenanteil für die Versicherten stattdessen verlässlich und berechenbar, heißt es im Entschließungsantrag. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die Initiatoren den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim vor. Er liegt derzeit bei 618 EUR.

    Finanzierung

    Zur Finanzierung des Reformkonzeptes soll der Bund einen dynamisierten Zuschuss einrichten. Außerdem sieht die Initiative vor, die medizinische Behandlungspflege in Heimen von der Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Damit wäre die medizinische Behandlung in der Pflege nicht mehr Teil der gesamten Pflegekosten und würde eine weitere finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen bedeuten. Dafür soll die geriatrische Rehabilitation in der Pflegeversicherung angesiedelt werden, weil diese Pflegebedürftigkeit präventiv vorbeugt.

    Ambulante Pflege

    Im Sinne einer Gleichbehandlung soll die Höchstgrenze für Eigenanteile nicht nur für die stationäre Pflege, sondern auch für die ambulante Pflege gelten. Andernfalls gäbe es einen finanziellen Anreiz für eine im Einzelfall nicht erforderliche Unterbringung im Pflegeheim.

    Wie es weitergeht

    Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Abstimmung erneut auf die Plenartagesordnung.

     

    Quelle | Bundesrat

    Quelle: ID 45796301