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  • · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckungsformulare

    Addition mehrerer Einkünfte: Schuldner bezieht mehr als zwei Einkünfte

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Im Modul N wurden zwar drei verschiedene Konstellationen für die Zusammenrechnung von Einkünften geschaffen, allerdings nur für je zwei Drittschuldner. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass ein Schuldner z. B. drei verschiedene Arbeitseinkünfte, drei unterschiedliche Sozialleistungen bzw. eine Kombination von diesen bezieht. Das amtliche Formular sieht hierfür keine offensichtliche Lösung vor, die unterschiedlichen Einkünfte addieren zu lassen. Der folgende Beitrag klärt auf, wie Sie als Gläubiger vorgehen sollten. |

    1. Verwendung von software-integriertem Formular

    In diesem Fall ist die Zeile für die Angaben zum Drittschuldner zu 2) zu kopieren und entsprechend einzufügen.

     

    Beispiel

    Schuldner S. bezieht von drei unterschiedlichen Drittschuldnern Einkommen in unterschiedlicher Höhe. Gläubiger G. kann wie folgt die Addition beantragen:

     

     

    Beachten Sie | Es ist nicht möglich, die Eintragung wie folgt vorzunehmen:

     

     

    Grund: Der Gläubiger muss die unterschiedlichen Höhen der Einkünfte angeben („… in Höhe von … EUR“). Dies ist durch das Formular nicht möglich.

    2. Verwendung BMJ-PDF-Formular

    In diesem Fall muss der Gläubiger auf eine Anlage verweisen. Darauf ist im Antragsformular der Anlage 4 hinzuweisen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Addition mehrerer Sozialleistungen: So funktioniert es, VE 23, 215
    • Addition Arbeitseinkommen und Sozialleistungen: So funktioniert es, VE 23, 197
    • Addition mehrerer Einkünfte: So funktioniert es, VE 23, 182
    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 32 | ID 49849889