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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungstitel

    Auslegung eines Titels über Auskunftsverpflichtung

    Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die von ihm getätigten Verkäufe bestimmter Gegenstände Auskunft zu geben und Rechnung zu legen, ist so auszulegen, dass sich die Pflicht auch auf Verkäufe durch ein Tochterunternehmen des Schuldners erstreckt, sofern solche Geschäfte in den Gründen der zu vollstreckenden Entscheidung als von der Auskunftspflicht umfasst bezeichnet werden (BGH 25.2.14, X ZB 2/13, Abruf-Nr. 140931).

     

    Sachverhalt

    Gläubiger G. begehrt die Festsetzung eines Zwangsmittels zur Vollstreckung einer titulierten Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht. G. hatte sich vertraglich verpflichtet, der Schuldnerin S. Know-how zur Herstellung von elastischen Beuteln für große Mengen von Flüssigkeiten (Flexitanks) zu überlassen. Die Höhe des dafür zu zahlenden Entgelts hängt unter anderem von der Zahl der verkauften und bezahlten Flexitanks nebst Ausrüstung sowie des damit erzielten Bruttogewinns ab. Nach Kündigung des Vertrags nahm G. die S. erfolgreich auf Auskunft und Rechnungslegung in Anspruch. Nach Rechtskraft des Urteils hat S. dem G. zur Erfüllung ihrer Verpflichtung tabellarische Auflistungen übergeben. G. hat diese als unvollständig beanstandet und beantragt, die S. durch Festsetzung eines Zwangsgelds zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten. Dieser Antrag ist in zwei Instanzen erfolglos geblieben. Dagegen wendet sich G. mit der Rechtsbeschwerde, der die S. entgegentritt.

     

    Entscheidungsgründe/Praxishinweis

    Der BGH hält die Rechtsbeschwerde hinsichtlich zweier Punkte für begründet: