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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Rentenpfändung vs.Kontenpfändung: Rentenpfändung siegt

    | Erhält der Schuldner eine Altersrente, fragt es sich, ob es vorteilhafter ist, das Konto des Schuldners oder direkt die Rente beim Versicherungsträger zu pfänden? Die Antwort ist eindeutig: Es ist besser, direkt auf die Rente und ggf. parallel auch auf das Konto zuzugreifen. Gleichzeitig sollten Sie nicht vergessen, auch den Herausgabeanspruch bezüglich Rentenbescheide und -auskünfte zu pfänden. |

     

    Pfänden Sie direkt beim Versicherungsträger die Altersrente, spricht hierfür:

    • Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern, wenn der Schuldner sein Konto später in ein P-Konto umwandelt.