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  • · Fachbeitrag · Vermögensverzeichnis

    Ergänzung des Vermögensverzeichnisses bei Fragen nach der Kfz-Versicherung

    | Ein typischer Praxisfall: Der Gläubiger vollstreckt gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid. Im Laufe des sich über mehrere Jahre hinziehenden Verfahrens beantragt er, den Schuldner zur Ergänzung seines Vermögensverzeichnisses zu laden, da dieses unvollständig bzw. unrichtig sei. Dies lehnt der Gerichtsvollzieher ab. Begründung: Fragen nach der Kfz-Versicherung seien im amtlichen Vordruck nicht vorgesehen. Zu Recht? |

     

    Nein! In einem solchen Fall hatte die Erinnerung eines Gläubigers beim AG Günzburg Erfolg (9.5.14, M 379/14, Abruf-Nr. 141714). Denn die Argumentation des Gläubigers, wenn der Schuldner angebe, dass er ein Kfz besitze, müsse auch eine Kfz-Versicherung bestehen, aus der sich möglicherweise Ansprüche auf Rückerstattung ergeben, sei nicht von der Hand zu weisen.

     

    Eingesandt von | Wolfgang Kubach, reg. Inkassodienstleister

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 127 | ID 42735546