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  • 26.05.2014 · Fachbeitrag · Vermögensauskunft

    Drittauskünfte müssen auch nach Abgabe der Vermögensauskunft eingeholt werden

    Selbst wenn der Schuldner eine Vermögensauskunft abgegeben hat, muss der Gerichtsvollzieher in jedem Fall Drittauskünfte einholen, sofern der Gläubiger dies beantragt (AG Hagen 18.2.14, 49 M 91/14, Abruf-Nr. 141185 ).