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  • · Fachbeitrag · Teilungsversteigerung

    BGH klärt Gebotserstellung bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen

    | Der BGH hat jetzt endlich geklärt, wie bei einer Teilungsversteigerung mit unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen das sog. geringste Gebot zu ermitteln ist. |

     

    Er stellt insofern klar (15.9.16, V ZB 136/14, Abruf-Nr. 190945): Es ist von der Person des Antragstellers auszugehen, dessen Anteil am geringsten belastet ist (sog. Niedrigstgebots-Lösung). Der BGH weist aber auch auf Folgendes hin: Gleich hohe Belastungen an den anderen Miteigentumsanteilen sind gleichwohl zu berücksichtigen; unberücksichtigt bleiben nur ungleiche Belastungen. Ein Ausgleichsbetrag gemäß § 182 Abs. 2 ZVG ist nur zu bestimmen, wenn trotz Berücksichtigung der gleich hohen Belastungen bei dem am niedrigsten belasteten Anteil ein höherer Betrag zu berücksichtigen ist, als bei den anderen.

     

    Leserservice | In der nächsten Ausgabe von VE werden wir die taktischen Möglichkeiten, die die Entscheidung eröffnet, mittels Beispielen und Musterformulierungen eingehend erläutern.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 37 | ID 44465831