Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Sicherungsgrundschuld

    Gesamtrecht: Daran müssen Gläubiger bei der Versteigerung denken

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Hat ein Schuldner mehrere Immobilien, lassen sich Gläubiger ‒ vor allem Kreditgeber ‒ regelmäßig auf allen Grundstücken Sicherungsgrundschulden als Gesamtrecht auf allen Objekten eintragen. Dies kann allerdings dazu führen, dass aufgrund der hohen Belastung bei der Zwangsversteigerung ‒ gerade bei Teilungsversteigerungen ‒ kein Erlös erzielt wird. Der folgende Beitrag klärt über Lösungsmöglichkeiten auf. |

    1. Ausgangsfall

    M. besitzt mit seinem Ehegatten E. insgesamt drei Eigentumswohnungen. Sie sind im jeweiligen Grundbuch mit je 1/2-Anteil eingetragen. Alle drei Wohnungen sind mit einer Buchgrundschuld (III/1) in Höhe von 200.000 EUR nebst 15 Prozent als Gesamtrecht belastet. E. beantragt die Teilungsversteigerung.

     

    Die Verkehrswerte der Wohnungen betragen: Wohnung 1: 100.000 EUR, Wohnung 2: 150.000 EUR, Wohnung 3: 200.000 EUR. Versteigerungstermin wurde auf den 10.4.20 bestimmt; die Verfahrenskosten betragen 5.000 EUR.