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  • 12.05.2020 · Fachbeitrag · Negative Drittauskunft

    Gerichtsvollzieher muss Unterlagen aushändigen

    | Bei Drittauskünften nach § 802l ZPO sind Abfragen manchmal fehlerhaft oder Gerichtsvollzieher fordern die Drittauskunft – insbesondere bei der DRV – nicht nur mit den Pflichtfeldern Name, Vorname und Geburtsdatum an. Das LG Tübingen hat in diesem Zusammenhang entschieden: Bei einer negativen Drittauskunft der DRV muss der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger auf Antrag eine Kopie der entsprechenden Anfrage zukommen lassen. |