Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Carmen Ago, konnte durch gute Zusammenarbeit mit dem Gläubiger einen Vollstreckungserfolg erzielen. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: We will rock you!

    Die Kanzlei unserer Leserin wurde beauftragt, für Gläubiger G., einen Arzt, eine Forderung aus Rechnung (ärztliche Leistung) im gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen. Schuldner S. hatte nämlich auf das außergerichtliche Aufforderungsschreiben keine Reaktion gezeigt.

     

    Doch mithilfe einiger Recherchemaßnahmen und guter Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei und der Arztpraxis kamen interessante Informationen und Ergebnisse ans Licht: S. tauchte auf einer Internetseite als aktiver Basser und Gitarrist in einer bekannten Band aus der näheren Umgebung auf. Die Band trat auf Events auf und hatte sich einen guten Ruf geschaffen, der sicher ungern erschüttert werden sollte. Nach eindeutiger Identifizierung des S. durch auf der Band-Website abgebildete Fotos konnte auch die Sängerin A. als derzeitige Lebensgefährtin A. des S. identifiziert werden, die der „Kopf“ der Band zu sein schien.

     

    A. war ebenfalls Patientin des G. Anlässlich ihres dortigen nächsten Termins sprach sie G. persönlich auf die Rückstände des S. an. Dies war A. äußerst unangenehm. Schon nach kurzer Zeit tauchte S. mit hängenden Schultern in der Praxis auf und leistete eine Teilzahlung in bar. Weitere Zahlungen erfolgten jedoch leider nicht.

     

    Nur kurze Zeit später wagte sich S. aufgrund akuter Schmerzen erneut in die Praxis des G. Dabei präsentierte G. ihm ein aktuelles Forderungskonto, aus dem die Restforderung ersichtlich war, mit der Bitte um Ausgleich. A. wurde ebenfalls erneut daran erinnert, dass noch ein Restbetrag zum Ausgleich offen stand. Sie wurde gebeten, den S. zur Zahlung zu bewegen. Da A. um ihren Ruf fürchtete, lag ihr viel an einem friedlichen Ausgang der Angelegenheit und sie schien dem S. Druck zu machen.

     

    Denn S. meldete sich sehr zügig per E-Mail bei der Kanzlei unserer Leserin und fragte nach dem Aktenzeichen der in der Kanzlei geführten Handakte, da er die Forderung ausgleichen wolle. Und: Er glich tatsächlich die Restforderung umgehend aus!

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 72 | ID 42557572