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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Rechtsanwalts-Fachangestellte Susanne Wagner, Dresden, hat auch in diesem Monat wieder einen interessanten Fall zu bieten: Es ging um einen Schuldner, der die Rechnung ohne seinen Schwiegervater gemacht hatte. Doch eben dieser wurde ihm zum „Verhängnis“. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Der genervte Schwiegervater

    Der Mandant unserer Leserin, Gläubiger G., war Inhaber einer kleinen Kfz-Werkstatt und hatte eine Forderung gegen den Schuldner S., Gesellschafter der Blumenladen-GbR X., wegen einer ausstehenden Reparaturrechnung. Unsere Leserin beantragte nach Erlass des VB einen PfÜB beim AG gegenüber dem Finanzamt bezüglich etwaiger Einkommens- und Umsatzsteuererstattungen und gleichzeitig gegenüber der X. bezüglich des Gesellschaftsanteils des Schuldners.

    Nachdem der Titel vom Gericht wieder zurückgekommen war, beauftragte unsere Leserin sogleich den Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung, insbesondere Kassenpfändung im Blumenladen. Die Pfändung beim Finanzamt wurde zunächst lediglich vorgemerkt, X. erteilte die Drittschuldnerauskunft nicht und der Gerichtsvollzieher ließ ebenfalls auf sich warten. Alles deutete auf eine „Hängepartie“.

    Da verhalf - völlig unerwartet - der Schwiegervater des S., der Y., zum Erfolg. Offenbar genervt von den ständigen Zustellungen seitens des Gerichts und des Gerichtsvollziehers an seinen (mit dem S. offensichtlich gemeinsamen) Wohnsitz, fuhr Y. kurzerhand den Pkw des S. auf den Hof des G. und hinterließ diesen nebst Fahrzeugbrief als Pfand dem G. Nur wenige Stunden später ließ bereits S. von sich hören. In einem Telefonat mit unserer Leserin verlangte er seinen Pkw wieder heraus. Unsere Leserin gab ihm zu verstehen, dass er den PKW gern zurückerhalten könne. Er müsse nur innerhalb einer bestimmten Frist mindestens 50 Prozent der Forderung begleichen. Andernfalls würde unsere Leserin nach fruchtlosem Frist-ablauf die Versteigerung des Pkw beauftragen.

    S. beschaffte binnen weniger Tage die geforderte Summe und erhielt seinen Pkw wieder. Der Kfz-Brief blieb bis zur vollständigen Tilgung der Forderung im Besitz des G. und wurde erst dann wieder ausgehändigt.

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch monatlich veröffentlichen.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 218 | ID 36653550