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  • · Fachbeitrag · Kosten und Gebühren

    Titulierung künftiger Kontoführungskosten als Nebenkosten

    | Im Vollstreckungsbescheid war als Nebenforderung ausgewiesen: „Kontoführungskosten monatlich 2,10 EUR ab 10/03“. Das Vollstreckungsgericht lehnte den Erlass des entsprechenden PfÜB ab. Die Titulierung künftiger Kontoführungskosten als Nebenkosten sei unklar und daher nicht vollstreckbar (LG Kiel 18.5.11, 13 T 64/10). |

     

    Der Titel war hier zu unbestimmt. Der zu vollstreckende Gesamtbetrag war aus sich heraus - nur anhand der Angaben aus dem Vollstreckungsbescheid - rechnerisch nicht zu ermitteln.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 147 | ID 28460530