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  • · Fachbeitrag · Insolvenz

    Zwangssicherungshypothek: keine Löschungspflicht zur lastenfreien Veräußerungdurch Insolvenzverwalter

    Ein durch eine Zwangssicherungshypothek nachrangig gesicherter Gläubiger, dessen Recht bei einer Verwertung des Grundstücks wegen dessen wertausschöpfender Belastung durch im Rang vorgehende Rechte keinen Anteil am Erlös erwarten lässt, ist nicht verpflichtet, im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers zugunsten der vom Insolvenzverwalter beabsichtigten freihändigen lastenfreien Veräußerung des Grundstücks die Löschung seines Sicherungsrechts zu bewilligen (BGH 30.4.15, IX ZR 301/13, Abruf-Nr. 177027).

     

    Sachverhalt

    Der zu beurteilende Fall ist einer „Klassiker“ im Verhältnis eines eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners zum grundpfandrechtlich gesicherten Gläubiger. Hierzu zunächst folgender Ausgangsfall:

     

    • Beispiel

    Das Grundstück des (Insolvenz)Schuldners S. ist in Abt. III wie folgt belastet:

    Nr. 1 Grundschuld in Höhe von 100.000 EUR zugunsten A-Bank

    Nr. 2 Grundschuld in Höhe von 50.000 EUR zugunsten B-Bank

    Nr. 3 Grundschuld in Höhe von 30.000 EUR zugunsten C-Bank

    Nr. 4 Zwangssicherungshypothek in Höhe von 10.000 EUR zugunsten des Finanzamts

    Nr. 5 Zwangssicherungshypothek in Höhe von 5.000 EUR zugunsten der Stadt X.

     

    Der Wert des Objekts beträgt 300.000 EUR