06.02.2018 · Fachbeitrag · Herausgabe
Gerichtsvollzieher kann Sachverständigen auf Kosten des Schuldners beauftragen
Es kommt immer wieder vor, dass bei der Herausgabevollstreckung verschiedenartiger Gegenstände diese für den Gerichtsvollzieher nicht hinreichend bestimmt bezeichnet sind. Er kann sie dann nicht identifizieren. Gerade bei in EDV-mäßiger Form vorhandenen Unterlagen bereitet dies Schwierigkeiten. Der BGH hat nun in einem solchen Fall Klartext gesprochen.
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