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  • 24.02.2023 · Fachbeitrag · Haftkosten

    Neue Haftkostenbeiträge 2023

    | Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2023 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT 5.1.23 B2): |