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  • · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    So können Sie Ansprüche aus Patenten pfänden

    | Rechtsanwalt Jörg Leberig, Koblenz, fragt an, wie mit den amtlichen PfÜB-Formularen Ansprüche aus Patenten gepfändet werden. Die folgende Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen müssen. |

     

    Mit den amtlichen Formularen sind die Ansprüche wie folgt zu pfänden (Abruf-Nr. 44075782):

     

    • Schritt 1: Eintrag auf Seite 1

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

     

    Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf

    ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen.

    ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln

    (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung ‒ ZPO).

    ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.