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  • · Fachbeitrag · Forderungspfändung

    Pfändung von Arzthonoraren nach den neuen Zwangsvollstreckungsformularen

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Bereits in VE 11, 92 , haben wir über die Pfändung von Arzthonoraren berichtet. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich die Pfändung nach den neuen Zwangsvollstreckungsformularen vollzieht. |

     

    • Schritt 1: Einträge in Anlage 4
     

     

    • Anlage zu Modul E und Modul K
    • Modul E: auf Auszahlung der ihm zustehenden Vergütungen (Anteil an durch die Drittschuldnerin von Krankenkassen/anderen Leistungsträgern entgegengenommenen Honoraren/Vergütungen)
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    • Modul K: auf Auszahlung der ihm zustehenden Vergütungen (seines Anteils an den durch die Drittschuldnerin von Krankenkassen und anderen Leistungsträgern entgegengenommenen Honoraren/Vergütungen)