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  • 09.05.2023 · Nachricht · Auskunftspflicht

    Drittschuldner müssen vorrangige Forderungen beziffern

    | Eigentlich gehört § 840 ZPO zu den bekannten Vorschriften. Drittschuldner wie Banken oder Arbeitgeber wissen genau, dass sie bei Konten- bzw. Lohnpfändungen konkrete Zahlen bei vorrangigen Forderungen nennen müssen. Geschieht das nicht, reagieren Gläubiger oft nicht hartnäckig genug. |