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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipps des Monats

    | Unsere Leserin Sylvia Heiderich, Rechtsfachwirtin, Nürnberg, berichtete uns von einem kuriosen Fall, der sich aber so oder so ähnlich in beinahe jeder Anwaltskanzlei zutragen könnte. Ihre Vollstreckungshelfer waren Facebook und Co. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Wie der König von Fürth gestürzt wurde

    Unsere Leserin hatte den Schuldner S., der eine Montagebau-Firma betrieb, seit Anfang 2009 vergeblich gesucht. Weder ein Eintrag im Gewerberegister noch beim Einwohnermeldeamt waren vorhanden. Sie versuchte bis zum Jahresanfang 2012 insgesamt acht Mal vergeblich, Auskünfte beim Einwohnermeldeamt sowie beim Gewerbeamt einzuholen.

     

    Unsere Leserin erinnerte sich an einen Beitrag in VE. Sie recherchierte u.a. bei Facebook und wurde dort auch fündig: S. hatte dort u.a. gepostet: „Ich bin der König von Fürth.“ Damit war für unsere Leserin klar, der S. musste zumindest seinen derzeitigen Aufenthalt in Fürth haben. Eine Adresse hatte er bei Facebook aber leider nicht hinterlegt. Doch zumindest sein Geburtsdatum war dort ersichtlich. Zudem hatte er seinen Beziehungsstatuts auf „verheiratet“ geändert. Ein Blick auf die Seite der „Ehepartnerin“ E. ergab dann, dass S. mit ihr seit Dezember 2011 verheiratet ist.

    Unserer Leserin kam dann die Idee, eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz der E. vorzunehmen. Auf Facebook machte diese jedoch leider keinerlei Angaben bezüglich der Anschrift.

    Aber, es gibt ja nicht nur Facebook allein. Ein Blick auf die Internetseite „StayFriends“ verriet die Wohnanschrift der E.: Fürth. Unsere Leserin schaltete sogleich eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt in Fürth und siehe da: Die Ehefrau war dort als „Wohnungsgeber“ eingetragen. Adresse gefunden!

     

    Weiterhin postete der Schuldner dann einige Tage später auf Facebook: „Ab morgen wieder festen Job“. Wie passend - er hatte sogar bei „gearbeitet bei“ eingetragen, bei welchem Arbeitgeber. Und was macht unsere Leserin? Sie pfändete schnellstmöglich beim neuen Arbeitgeber. Besonders gefreut hat sie, dass S. mit seinem Einkommen über der Pfändungsfreigrenze lag. Sie hatte den „König von Fürth“ gestürzt.

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 108 | ID 33495670