· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
Dass auch Hobbys und Freizeitaktivitäten irgendwann zu barer Münze werden können, weiß unsere Leserin Anja Rethel, Frankfurt, nur zu gut. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Schuldner, der vielleicht ein guter Gamer oder Brettspieler ist, Preisgelder gewinnt oder Spieler gegen Entgelt coacht. Unsere Leserin berichtet, wie sie in so einem Fall einmal „gute Karten“ hatte.
Teure Karten – gute Pfändungschancen |
Schuldner S. war „Stammkunde“ unserer Leserin: Mit seinem Einkommen sah es bescheiden aus, aber immerhin entrichtete er regelmäßig kleine Raten – und zwar seit zwei Jahren. Schon länger kam unserer Leserin das merkwürdig vor: Hatte S. Einkünfte?
Sie befragte ihren Mandanten M., denn dessen Freund F. war Nachbar des S. Freund F. vermutete, S. sei im „Spielkartengeschäft“ aktiv, was zunächst wenig ergiebig klang. Einige Nachfragen später wusste unsere Leserin, dass sog. „Trading Cards“ gemeint waren, also Sammelkartenspiele (z. B. Yu-Gi-Oh!, Gundam, Magic oder Lorcana). Hier gibt es Online-Communities, aber auch Spiel- und Tauschbörsen. Würde S. vielleicht Veranstaltungen organisieren oder für Auftraggeber in der Szene aktiv sein?
Unsere Leserin wusste nichts von der Gaming-Kultur oder von Spieleevents – ihr Ehemann E. aber umso mehr! E. gab ihr den Tipp, im örtlichen Spielgeschäft, das auch Events in der Spielkarten-Szene organisierte, nachzufragen. Gesagt, getan: Dort fragte unsere Leserin „ganz unschuldig“, ob man denn in diesem Umfeld auch Geld verdienen könne. Sie erhielt die Antwort: Das komme auf den Einzelfall an, denn es gebe auch Sponsoren und Events würden gut besucht. Man empfahl ihr zum Einstieg verschiedene Websites.
Dort landete unsere Leserin einen Volltreffer: In einem Bericht entdeckte sie S. zusammen mit einem Sponsoren-Mitarbeiter. In einem dazugehörigen Interview erschien S. als jemand, der aktiv in der Sponsoren- und Eventorganisation für Auftraggeber steckte und Veranstaltungen auf die Beine stellte. Unsere Leserin konfrontierte S. mit ihren Recherchen und drohte mit Pfändungen, die sich in der Szene schnell herumsprechen würden.
Ihr Vorstoß hatte Erfolg: S. gab nicht nur ältere Einnahmen zu, sondern legte auch Beratungshonorare im Rahmen von Spielturnieren und Sponsoren-Vermittlungen offen, die er eingefädelt hatte. Er tilgte die Forderung binnen eines (!) Monats. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 100 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.