· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
Viele Leser berichten uns immer wieder von findigen Details, die am Ende zum entscheidenden Vollstreckungserfolg leiten. Das können auch neu ausgestellte Dokumente oder Behördenschreiben sein. Unsere Leserin Doreen Müller, Würzburg, führte ein neuer Führerschein auf eine zentrale Spur.
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Wenn der Schuldner plötzlich einen Führerschein hat … |
Schuldner S. hatte unsere Leserin schon länger in die Rubrik „gelegentlich prüfen“ gesteckt. Verschiedene Arbeitsverhältnisse in wenigen Jahren und immer wieder auch mehrere Minijobs parallel ließen sie kaum Zugriffsmöglichkeiten entdecken. Allerdings hatte sie über die Jahre auch die Erfahrung gemacht: Wer häufiger verschiedene Jobs hatte, kommt immer in Kontakt zu neuen Kollegen, erhält Tipps zu freien Arbeitsplätzen oder befristeten Arbeitsverhältnissen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, versucht sie bei Treffen oder Terminen mit Schuldnern daher regelmäßig aktuelle Pläne und Perspektiven zu erfahren und auch Dokumente einzusehen, vor allem Kontoauszüge. S. hatte unserer Leserin zum Beweis für eine einmalige Zahlung mehrere Auszüge zukommen lassen, auf der sie einen von der Stadtverwaltung abgebuchten Betrag von 0 EUR entdeckte. Konnte man hiermit etwas anfangen?
Unsere Leserin recherchierte machte als abbuchende Stelle die lokale Straßenverkehrsbehörde ausfindig. Hier stutzte sie, denn S. hatte früher angegeben, keinen Führerschein zu besitzen oder beantragt zu haben. Hatte er vielleicht einen Freund begleitet und für diesen eine Rechnung am Bezahlterminal der Behörde bezahlt? Eine Kollegin gab unserer Leserin einen Tipp: Sie solle doch die Gebühren für einen neuen Führerschein und das Geburtsjahr des S. mit den aktuellen Umtauschfristen für Führerscheine abgleichen. Derzeit müssen regelmäßig bestimmte Jahrgänge ihre alten Führerscheine gegen neue umtauschen (iww.de/s15390). Gerade wer von Berufs wegen eine Führerschein braucht, achtet auf gültige Dokumente. Tatsächlich: Der Betrag auf dem Konto, das Geburtsjahr des Klägers und der Bezahlzeitraum passten zur Vermutung. Derzeit laufen Umtauschfristen immer Mitte Januar eines Jahres ab (aktuell: 19.1.26, 19.1.27 …), S. hatte in der Behörde Mitte Dezember 2025 per Girocard bezahlt.
Unsere Leserin fragte S. beim nächsten Gespräch rundheraus: „Herr …, warum wissen wir eigentlich nichts von Ihrem Führerschein? Bei unserer Nachfrage seinerzeit hatten sie verneint, einen zu haben.“ S. gab kleinlaut zu, damals eine falsche Auskunft gegeben zu haben. Und auch der Umtausch-Verdacht entpuppte sich als korrekt: S. hatte einen Job als Medikamentenauslieferungsfahrer in Aussicht, daher hatte er auf die Umtauschfrist geachtet aus. S. nahm die Ratenzahlung sofort wieder auf ... |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.