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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Michaela Orez, Frankfurt/Main, ist in ihrer Kanzlei eine Spezialistin für Schuldnerrecherchen. Sie probiert hin und wieder auch ungewöhnliche Ideen aus, die sie gelegentlich über „sieben Ecken“ zum Ziel führen ‒ so wie in einem aktuellen Fall, bei dem ihr ein Spaziergang durch das lokale Gewerbegebiet half, den Schuldner zu ermitteln. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Die Spezialisten von nebenan

    Unsere Leserin hatte noch nicht häufig mit Schuldnern zu tun gehabt, die in der Software- und IT-Branche tätig waren. Hierzu gehörte nun Schuldner S. Obwohl diese Berufsgruppe meist sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, gab S. an, er sei aktuell beschäftigungslos und zahlte nicht mehr. Unsere Leserin hatte zwar keine konkreten Anhaltspunkte dafür, misstraute aber dieser Behauptung.

     

    S. hatte zuletzt mehrere Jahre in der Entwicklungsabteilung eines Softwarehauses gearbeitet und sich auf den Bereich der Chipproduktion spezialisiert. Er hatte zwar einige Male den Job gewechselt, war aber stets im Großraum Frankfurt geblieben. Von ihrem Freund M., Student der Informationstechnologie, wusste unsere Leserin, dass solche Fachkräfte händeringend gesucht wurden.

     

    Unsere Leserin machte in ihrer Mittagspause einen kleinen Spaziergang in das nahe der Kanzlei gelegenen Gewerbegebiet, in dem sich, wie sie wusste, auch einige Softwarehäuser niedergelassen hatten. Vor einem dieser Unternehmen traf sie zufällig Mitarbeiter B., der ebenfalls Pause machte und rauchte. Nach wenigen Minuten wusste sie, dass die nahe gelegene Firma F. „tief in der Materie stecken“ würde. Dort solle sie nach Herrn K. fragen, der kenne die Branche wie kein Zweiter und sei sehr auskunftsfreudig, er „brenne“ förmlich für das Thema.

     

    Das traf zu: Unsere Leserin erfuhr von K., dass zwei Firmen der Chip-Branche im Rhein-Main-Gebiet auf Expansionskurs waren und aktuell gezielt Fachleute mit dem Tätigkeitsprofil des S. suchten. Wenn sie dort nicht fündig würde, solle sie es einmal bei Zulieferern probieren, auch davon gäbe es lokal einige, die K. auch nannte. So konnte unsere Leserin die Schuldnersuche neu ausrichten.

     

    Und tatsächlich: Auf der Website eines kleinen Herstellers entdeckte sie unter „Wir über uns“ ein Foto der Belegschaft, auf dem S. gut zu erkennen war. Der Rest lief quasi wie von selbst: Da S. erst seit zwei Monaten dort tätig war, wollte er keine Lohnpfändung riskieren und zahlte die Forderung komplett.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2023 | Seite 76 | ID 49220044