Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Daniela S., ist begeisterte Leserin von „Vollstreckung effektiv“. Sie schrieb uns, dass sie aus unserer Berichterstattung schon viel Nutzen für ihre tägliche Arbeit ziehen konnte. Nun möchte sie etwas davon zurückgeben und berichtet in dieser und in der kommenden Ausgabe von zwei Fällen, bei denen sie erfolgreich vollstreckt hat und die „zur Nachahmung empfohlen“ sind. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Türkische Hochzeit

    Unsere Leserin sollte für Mandantin M., eine Privatschule, Schulgeld eintreiben. Sie traf also die üblichen Vorbereitungen und überprüfte u. a. den Schuldner S., einen türkischstämmigen jungen Mann aus Berlin. Dann erstellte sie ein Aufforderungsschreiben, erwirkte Mahn- und Vollstreckungsbescheid und drohte schließlich die Vollstreckung an.

     

    S. meldete sich bei unserer Leserin. Er werde niemals zahlen, war seine klare Aussage. Das schien sich zu bewahrheiten, denn sein Konto existierte nicht mehr und der Gerichtsvollzieher traf S. nie an.

     

    Unsere Leserin recherchierte also im Internet, vor allem in den sozialen Medien. Sie fand heraus, dass S. eine Verlobte hatte. Und: Die beiden wollten bald heiraten! Unsere Leserin wusste, dass bei türkischen Hochzeiten häufig große Geldgeschenke gemacht werden. Die Vollstreckung würde sich also vermutlich lohnen. Zwar hatte unsere Leserin Gewissensbisse, evtl. dem Ehepaar den „schönsten Tag des Lebens“ zu verderben. Aber schließlich war sie M. verpflichtet und offensichtlich war sonst nicht an einen Vollstreckungserfolg zu denken.

     

    Unsere Leserin beriet sich mit Gerichtsvollzieher X. und stellte einen Antrag auf Taschenpfändung. Gleichzeitig gab sie S. noch eine letzte Chance: Ratenzahlung und Zinsverzicht. Doch mit S. war nicht zu reden. Also erschien X. auf der Hochzeit, pfändete die gesamte Forderung von rund 14.000 EUR und unsere Leserin konnte zufrieden die Akte schließen. Von S. hat sie nie wieder etwas gehört.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 18 | ID 47000265