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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Dass Schuldner umziehen und die neue Anschrift nicht mitteilen, ist ein altes Problem. Unsere Leserin, Stefanie Boll, Berlin, muss sich regelmäßig damit beschäftigen, denn in ihrer Stadt wechseln Mieter häufig ihre Wohnung. Da es Zeit und Geld kostet, solchen Schuldnern „hinterherzulaufen“, hat sie sich angeeignet, schon früh erste Signale für einen Umzug wahrzunehmen. Das zahlt sich aus. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Verhängnisvoller Kautionsstreit

    Schuldner S. war umgezogen. Dies hatte er ‒ natürlich ‒ nicht mitgeteilt. Unsere Leserin wusste aus Erfahrung: Das bedeutet Aufwand und die Vollstreckung droht zunächst auf Eis zu liegen. Zwar laufen Pfändungen bei Banken oder dem Arbeitgeber auch nach einem Umzug weiter, aber hier sollte der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.

     

    Doch der Zufall kam unserer Leserin zu Hilfe. Aufgeregt erzählte ihr nämlich Gläubiger G., dass er S. in den Räumen des örtlichen Mietervereins getroffen habe. S. habe arglos aus dem „Nähkästchen“ geplaudert: Es gäbe Streit mit seinem alten Vermieter über die Kaution. Dabei bräuchte er das Geld dringend. Denn er habe bereits die Kaution für eine neue Wohnung bezahlt.

    Unsere Leserin war hoch erfreut: Sie hatte zuvor weder Kenntnis von der alten Mietkaution noch von der neuen. Sie rief S. an und erläuterte ihm die Folgen einer möglichen Kautionspfändung. Nur wenig später zahlte S.

     

    Seither hat sich unsere Leserin in den Akten bestimmter Schuldner eine kleine Checkliste mit folgenden wohnsitzbezogenen Angaben erstellt:

     

    • Anzahl Umzüge letzte fünf Jahre
    • Umzug in teureres/günstigeres Wohnumfeld (Stadtteil = Hinweis auf verbesserte finanzielle Situation; Wohnungswechsel bedingt durch Corona?)
    • Pfändung Arbeitgeber: letzte aktuelle Lohnabrechnung Monat/Jahr mit aktueller Anschrift
    • Andeutungen Schuldner über Jobwechsel (neuer Ort der Beschäftigung)

     

    Diese Angaben haben ihr bereits in dem ein oder anderen Fall geholfen, den Aufwand des nicht mitgeteilten Umzugs zu vermeiden.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 200 | ID 46893857