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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Immer weniger reguläre Beschäftigungsverhältnisse, kaum pfändbare Habe: Kanzleimitarbeiter kämpfen regelmäßig mit erfolglosen Pfändungsversuchen. Das Thema Nebenbeschäftigung haben sie zwar im Blick, nutzen aber nicht alle Möglichkeiten. Unsere Leserin Gudrun G., Rechtsanwaltsfachangestellte, Berlin, hat sich dazu etwas einfallen lassen. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Die verhängnisvolle Kleinanzeige

    Unsere Leserin war neu in ihrer Kanzlei. Gleich bekam sie eine Vollstreckungsakte, an der sich bereits zwei Kolleginen „die Zähne ausgebissen hatten“. Bei Schuldner S. war einfach keine vollstreckbare Habe zu ermitteln.

     

    Ihre findigen Kolleginnen hatte sogar beim Portal eBay gesucht ‒ vergeblich. Doch bei den eBay-Kleinanzeigen (www.ebay-kleinanzeigen.de) hatten sie nicht recherchiert. Anders unsere Leserin, denn sie wusste: Im Vergleich zum „großen Bruder“ eBay inserieren hier auch viele Privatleute, die ihren Haushalt auflösen oder wertvolle Gegenstände verkaufen. S. war ein „Sammel-Charakter“. Sie wusste aus der Akte, dass er sich für Antiquitäten interessierte. Auch dem Gerichtsvollzieher war aufgefallen, dass S. einen Hobbykeller hat, in dem zwar kein Werkzeug vorhanden war, der aber den Eindruck erweckte, hier könnte Holz bearbeitet oder restauriert werden.

     

    Unsere Leserin ging also wie folgt vor: Sie schränkte bei den eBay-Kleinanzeigen die Suche auf lokale Orte ein und gab Schlagworte wie „Schreibtisch“, „Sitzmöbel“, „Anrichte“ etc. ein. Und sie hatte Erfolg! Bei einer Suche entdeckte sie einen Schreibtisch und auch den ‒ allerdings nicht ausgeschriebenen ‒ Namen des Schuldners. Den erfuhr sie, als sie mit ihm Kontakt aufnahm und Interesse an dem Tisch zeigte.

     

    S. war überrascht. Ohne Zögern zahlte er seine Schuld in zwei Raten ‒ sein Nebengeschäft schien nicht schlecht zu laufen …

     

    Unsere Leserin: „eBay Kleinanzeigen ist nicht nur eine beliebte Plattform, auch die Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer kommt hier schnell über eine simple Maske gleich einem Messenger-Dienst in Gang. Ein paar Mal hin- und hergeschrieben und oft bricht das Eis. Schuldner werden redselig, erzählen, mit welchen Dingen sie handeln und wo sie wohnen. Man gelangt sogar in die Wohnung, wenn man sich Angebote anschauen will“.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 110 | ID 46522767