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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Öfter einmal den Gerichtsvollzieher kontaktieren, das gehört für viele Kanzleimitarbeiter zum Alltag. Denn im Gespräch erfährt man häufig Einzelheiten, die die Vollstreckung voranbringen können. Das kann unsere Leserin Nadine S., Berlin, nur bestätigen. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Gerichtsvollzieher-Netzwerk pflegen

    Unsere Leserin hatte schon länger mit Schuldner S. zu tun. Zwei Vollstreckungsversuche waren ins Leere gegangen, sodass unsere Leserin in Abstimmung mit Mandant M. nur noch einen gezielten Versuch unternehmen wollte. Sie entschloss sich, den „alten“ Gerichtsvollzieher X. aus dem Bezirk anzurufen, in dem S. vor seinem Umzug wohnte. Genau mit dieser Strategie lag sie richtig. Sie erfuhr, dass X. den S. zuletzt vor drei Monaten aufgesucht hatte, kurz bevor er die Wohnung aufgab. Dabei traf er zwei Helfer in Arbeitskleidung an. Beide verließen zwar kurz darauf die Wohnung, X. hatte aber beobachtet, dass sie vor dem Haus in den Firmenwagen eines Reinigungsunternehmens stiegen. X. vermutete, dies könne der neue Arbeitgeber des S. sein. Es dauerte nur Sekunden, bis unsere Leserin mittels Google den Firmensitz des Unternehmens herausgefunden hatte. Es lag nahe, dass S. in die Nähe seines ‒ tatsächlich ‒ neuen Arbeitgebers gezogen war. So war es auch ‒ und der Rest war reine „Formsache“.

     

    Unsere Leserin wies auf Folgendes hin: Vor allem Schuldner, die mehrmals ihren Wohnort wechseln oder innerhalb der Stadt umziehen, werden ggf. von verschiedenen Gerichtsvollziehern besucht. Damit erschließt sich Gläubigern ein größeres „Informationsnetzwerk“. Auch wenn der alte Gerichtsvollzieher nicht mehr zuständig sein mag, kann er ‒ wie hier ‒ Vermutungen oder Gründe äußern, die für den Umzug sprachen oder sogar beiläufig Hinweise geben, die Ihre weitere Vollstreckung effektiv unterstützen.

     

    Viele Gerichtsvollzieher tauschen sich untereinander aus. Einige stehen sogar über größere Distanzen in Kontakt und entwickeln einen Blick dafür, ob und wann ein Schuldner aus bestimmten Gründen umzieht. Dies kann auch Gläubigern nützlich sein.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.