Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Maren Ludwick, Rechtsanwaltsfachangestellte aus Hannover, berichtet von einem Fall, in der sie der Gerichtsvollzieher unterstützte ‒ bevor er „offiziell“ tätig wurde. Sie bindet häufig Gerichtsvollzieher frühzeitig ein, um ‒ so wie hier ‒ erfolgreich vollstrecken zu können. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Grufties on bikes

    Unsere Leserin hatte einen Vollstreckungsbescheid gegen Schuldner S. erwirkt. Die Adresse, unter der S. lebte, war ihr aus anderen Vollstreckungen bekannt. Nur wenige Häuser weiter lebte ein Freund des S., der B. Der Mandant unserer Leserin hatte gehört, dass sich B. angeblich von S. Geld geliehen hatte.

     

    Unsere Leserin wusste, dass Gerichtsvollzieher X. zuständig war. Sie telefonierte mit X., um sich frühzeitig ein Bild zu machen. Sie schickte ihm den Titel vorab per Fax. Sie erwähnte auch, dass S. und B. quasi Nachbarn waren.

     

    Auch X. kannte beide Personen, denn er hatte die Straße jüngst mehrmals aufsuchen müssen und beide Freunde kleideten sich im „Grufti-Look“, was in der dortigen Wohngegend auffiel. Gegen S. hatte er allerdings länger nicht vollstreckt. Unsere Leserin berichtete X., dass sie vermutete, S. würde Wertsachen bei B. unterstellen, u.a. auch ein Motorrad. Tatsächlich: X. erinnerte sich, dass er S. einmal vor dem Haus des B. auf einem Motorrad gesehen hatte. Unsere Leserin überlegte und plante dann in Abstimmung mit X. Folgendes:

     

    • Sie fertigte einen Vollstreckungsauftrag und kombinierte ihn mit gezielten Zusatzfragen nach pfändbarer Habe außerhalb der Wohnung des S., bzw. bei Dritten.
    • X. sagte zu, S. zu belehren, falls er falsche Angaben über Habe bei Dritten machen würde.

     

    Die Pfändung hatte Erfolg! Tatsächlich gab S. auf konkrete Nachfrage zu, sogar zwei Motorräder bei B. unterzustellen. Weitere Überraschung: S. überwies am gleichen Tag online die Forderung. Im Nachhinein stellte sich heraus: Das zweite Motorrad war ein Liebhaberstück, mit dem S. auf Veranstaltungen unterwegs war. Er wollte keinesfalls riskieren, dass dieses Modell gepfändet wird.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2018 | Seite 36 | ID 45073337