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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Andrea Perler, Bremen, hat im Laufe der Jahre gemerkt: Je mehr Buchungsbelege des Schuldners sie bekommen kann, desto ergiebiger die Recherche. Kommt dann noch ein kleiner Hinweis dazu, was der Schuldner im Alltag macht, ist der Erfolg perfekt. Ein besonderer Fall brachte ihr einen schnellen Vollstreckungserfolg. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Falsche Gleise und verräterische Apps

    Die Vermögensauskunft des Schuldners S. gab, wie so oft, nichts her: Er hatte keine pfändbare Habe und war arbeitslos.

     

    Doch ihr Gläubiger-Mandant M., der in einer Bahnhofsbuchhandlung arbeitete, gab unserer Leserin einen Tipp: Er habe den S. häufiger im Bahnhofsgebäude gesehen. Ging er etwa auswärts doch einer Beschäftigung nach? M. verfolgte auf Wunsch unserer Leserin den S. zweimal, um zu schauen, ob er immer denselben Zug nahm. Und tatsächlich: S. fuhr zweimal mittwochs eine bestimmte S-Bahnstrecke in Richtung eines 20 km entfernten Ortes.

     

    Doch sagte das jetzt viel aus? Ja, denn unsere Leserin recherchierte, dass in dem Zielort jeweils mittwochs ein kleiner Marktplatz für Spielzeug und Möbel öffnete. Der entscheidende Treffer: In der Online-Ausgabe der Lokalzeitung des Nachbarortes entdeckte sie eine Fotostrecke des Marktes ‒ und den Schuldner mittendrin als Verkäufer hinter einem Lebensmittelstand.

     

    Eine kleine Ungereimtheit war unserer Leserin schon vorher aufgefallen: Sie war in Belegen des Schuldners auf eine Abbuchung für eine sog. Multibanking-App für dessen Smartphone gestoßen. Unsere Leserin wusste, dass man mit diesen Apps mehrere Konten verwalten kann. S. hatte aber nur ein Girokonto angegeben. Unsere Leserin beantragte nun die erneute Abgabe der Vermögensauskunft und fragte im Formular gezielt nach, ob S.

    • derzeit Geschäfte betrieb oder Nebeneinkommen/-beschäftigungen hatte und, falls ja, seit wann
    • und ob er weitere Konten unterhält, über die er Einkommen erzielt.

     

    Unsere Leserin hatte Erfolg: S. gab sein Nebeneinkommen als Verkäufer an und unterhielt tatsächlich ein weiteres Girokonto, auf das Geldeingänge flossen. Er zahlte auch direkt einen Teilbetrag auf die offene Forderung.

     

    Das Fazit unserer Leserin: Es lohnt sich, das Umfeld von Schuldnern zu prüfen, (VE 16, 204). Allerdings ist das zeitlich aufwendig und nicht immer umsetzbar. Sie empfiehlt, sich möglichst viele Abrechnungsbelege des Schuldners zu beschaffen, auf denen man Recherchen aufbauen kann, z.B.

    • Kontoauszüge (hier tauchen auch Abbuchungen von Kreditkartenfirmen auf),
    • PayPal-Auszüge (Einnahmen aus Verkäufen bei eBay oder sonstigen Plattformen) und
    • Kreditkartenabrechnungen, Quittungen, o. Ä.
     

    Weiterführender Hinweis

    • Vermögensauskunft nachbessern ‒ aber richtig, VE 16, 183
    Quelle: Ausgabe 10 / 2017 | Seite 180 | ID 44857217