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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin Claudia Brenner, Bremen, Sachbearbeiterin in der Zwangsvollstreckung, ärgerte, dass Banken als Drittschuldner sich immer häufiger weigern, bei der Ruhendstellung einer Kontopfändung mitzuspielen. Dabei hat dies früher immer gut geklappt, und unsere Leserin gelangte mit geschickten Ratenvereinbarungen schnell an das Geld des Schuldners. Sie entwickelte daher ein Musterschreiben, das ihr schon mehrfach geholfen hat. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp: Den Schuldner die Arbeit machen lassen

    Unsere Leserin wollte die Kontenpfändung gegen Schuldner S. ruhend stellen. Doch die B., die Bank des S., weigerte sich mit fadenscheinigen Ausflüchten.

     

    Die mühevolle Auseinandersetzung mit den Banken war unsere Leserin einfach leid. Sie überlegte daher, wie sie diese an den S. delegieren könnte. Sie entwickelte daraufhin ein Musterschreiben, mit dem S. bei B. vorstellig werden sollte, um mitzuteilen, dass er mit dem Gläubiger G. eine Ratenzahlung vereinbaren will und B. daraufhin die Pfändung ruhend stellen soll. Am Ende des Schreibens fügte sie einen Abschnitt ein, in dem die B. bestätigen konnte, dass sie mit dem Vorschlag einverstanden ist und auf Wunsch des G. die Pfändung ruhend stellt - dies jeweils mit Stempel der Bank bzw. Unterschrift des Sachbearbeiters.

     

    Nachdem der „Test“ mit B. positiv verlief, probierte unsere Leserin das Musterschreiben häufiger aus, meist mit ebenso erfreulichen Ergebnissen. Wichtig war, dass die Einverständniserklärung nicht automatisch die Pfändung sofort ruhend stellte. Wie zuvor, musste G. die B. erst anschreiben und die Ruhendstellung beantragt werden. Eine solche Vorgehensweise erschien ihr sinnvoll, denn die Ruhendstellung sollte direkt zwischen Gläubigervertreter und Bank abgesprochen werden, damit G. selbst entscheidbar ist, ob und wann die Pfändung gegebenenfalls wiederauflebt.

     

    Das Fazit unserer Leserin ist rundum positiv: Sie hatte nur einmal Arbeit beim Erstellen einer Mustervorlage. Diese schickt sie seitdem per E-Mail an die Schuldner. Damit beschleunigt sie die Sache und spart Porto. Die aktive Kontaktaufnahme des Schuldners mit dem Drittschuldner steigert die Chancen für ein Ruhen der Pfändung deutlich. Denn: Erscheint der Schuldner ein- oder mehrmals in der Bank und drängt darauf, dass diese aktiv wird, wird sie hiermit in der Regel schneller einverstanden sein - z. B. aus Rücksicht auf lange Geschäftsbeziehungen, um zeitintensive Gespräch zu vermeiden, etc.

     

    Am meisten freute sich unsere Leserin aber darüber, dass ihre Idee eine gewisse „Eigendynamik“ entwickelte: Denn häufig riefen die Sachbearbeiter der Banken direkt bei ihr in der Kanzlei an und signalisierten, dass sie einverstanden sind. Im Fall der B. konnte unsere Leserin der B. ihren Antrag auf Ruhendstellung noch am gleichen Tag faxen, an dem B. das Schuldnerschreiben erhalten hatte. Die B. bestätigte dann auch rasch, dass die Pfändung ruht.

     

     

    Musterschreiben / Ruhendstellung der Kontopfändung

    Sehr geehrte (r) ... (Schuldner)

     

    wie besprochen, wollen wir zügig eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und die Pfändung ruhend stellen. Wie wir Ihnen bereits mitteilten, ist hierzu das Einverständnis des Drittschuldners, also Ihrer Bank, notwendig.

     

    Bitte sprechen Sie daher mit diesem Schreiben bei Ihrer Bank vor und bitten darum, dass diese mit einer Ruhendstellung der Pfändung einverstanden ist. Je schneller Sie dies erledigen, desto rascher können Sie wieder vollständig auf Ihr Konto zugreifen. Ihre Bank kann dies durch kurze Bestätigung am Ende dieses Schreibens tun oder uns der Einfachheit halber direkt telefonisch kontaktieren.

    Sobald uns das Einverständnis vorliegt, werden wir Ihre Bank direkt anschreiben und darum bitten, dass die Pfändung ruhend gestellt wird.

     

    Bitte beachten Sie, dass wir die ruhende Pfändung wiederaufleben lassen, sofern die vereinbarten Raten nicht pünktlich und in vereinbarter Höhe auf unserem Konto eingehen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Rechtsanwalt

    Bankbestätigung

     

    Wir bestätigen ... (Schuldner) hiermit, dass wir damit einverstanden sind, dass die Pfändung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Az. ..., unser Zeichen: ... (Aktenzeichen der Bank/Vollstreckungsabteilung) ruhend gestellt wird.

     

    Wir bitten darum, dass uns die Bevollmächtigten des Gläubigers eine entsprechende schriftliche Bitte zuleiten, mit der die Ruhendstellung erbeten wird.

     

    (optional: Wir teilen den Gläubigerbevollmächtigten unser grundsätzliches Einverständnis telefonisch mit).

     

    Bank/Signatur Filiale, Unterschrift/Sachbearbeiter

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 89 | ID 44595415