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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Warum zahlreiche Schuldner Waren bestellen und sie dann später nicht bezahlen, hat unterschiedliche Gründe. Ebenso variieren die Methoden, sich dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Doch auch Gläubiger bzw. deren Bevollmächtigte können von Vollstreckungsvarianten berichten, die in dieser Form bislang noch nicht vorgekommen sind. Dies belegt der folgende Fall unseres Lesers, Rechtsanwalt K. Mücke, Stuttgart. Er erhielt Unterstützung von einer Kollegin - aber auf ganz ungewohnte Weise ... |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Der Schuldner und die Couch

    Unser Leser vertritt ein Einrichtungshaus mit zahlreichen Filialen in der ganzen Bundesrepublik. Schuldner S. hatte in einer der Filialen eine Couch gekauft, zunächst eine Anzahlung in bar geleistet und sich die Couch dann an eine andere als seine Wohnadresse liefern lassen. Vereinbarungsgemäß wurde die Couch geliefert, S. war anwesend und nahm sie in Empfang. Er zahlte im Weiteren den Kaufpreis jedoch nicht. Bei den Ermittlungen unseres Lesers stellte sich heraus, dass S. weder unter der genannten Wohn- noch unter der Lieferadresse wohnte. Und nun?

    Unser Leser fand heraus, wer in dem Haus mit der Lieferanschrift wohnte. Er telefonierte die Bewohner ab. Aber niemand kannte den S. Unser Leser wollte schon beinahe aufgeben, da landete er beim letzten Telefonat einen Volltreffer! Eine Bewohnerin, die X., war früher ebenfalls Rechtsanwältin. Sie verstand sofort, wo das Problem lag. Und sie konnte sich erinnern, dass sie zu der Zeit der Couch-Lieferung selbst auf ein Paket wartete und daher öfter aus dem Fenster geschaut hatte. Dabei war ihr aufgefallen, dass eine Couch abgeladen wurde und ein junger, ihr unbekannter Mann „Regieanweisungen“ gab. Ebenfalls anwesend war eine junge Bewohnerin des Hauses, die Y. Die X. sagte zu unserem Leser sinngemäß: „Überlassen Sie alles Weitere mir.“

    Einige Tage spoäter meldete sich X. wieder bei unserem Leser. Sie hatte inzwischen Kontakt zu der Y. aufgenommen. Y. hatte der X. dabei berichtet, ihr ehemaliger Freund, der S., habe sie kurz vor Weihnachten verlassen und seine Couch mitgenommen. Ganz >„nebenbei“ erfuhr X. auch die neue Anschrift des S. sowie sein Geburtsdatum, da „rein zufällig“ über Sternzeichen gesprochen wurde. Unser Leser konnte mit diesen Informationen schnell einen Titel gegen S. erwirken. Und die X. erhielt als Dankeschön einen Blumenstrauß seiner Mandantin.

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 90 | ID 33159710