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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungsvorbereitung

    Kosten eines Grundbuchauszugs im Vorfeld der Vollstreckung sind erstattungsfähig

    | Besorgt sich ein Gläubiger im Vorfeld einer anstehenden Vollstreckungsmaßnahme einen Grundbuchauszug, stellt sich die Frage, ob die hierfür aufgewendeten Kosten (10 EUR) notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung darstellen. Falls ja, könnten sie entweder direkt mit dem vollstreckbaren Anspruch beigetrieben oder verzinslich festgesetzt werden (§ 788 ZPO). Das AG Flensburg sieht dies so. |

     

    Dem AG ist zuzustimmen (19.7.16, 51 M 859/16). Nach § 788 ZPO fallen die Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last, soweit sie notwendig waren. Kosten der Zwangsvollstreckung sind alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH VE 06, 124). Der Schuldner muss diese Kosten tragen, weil er sie verursacht hat. Denn er hat den titulierten Anspruch des Gläubigers nicht erfüllt und haftet somit aus dem Veranlassungsprinzip heraus.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 151 | ID 44188971