27.03.2026 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
PfÜB-Zustellungskosten: Antragspflicht oder Automatismus?
| Ein Praxisfall zeigt neue Monierungstendenzen einzelner Vollstreckungsgerichte: Eine Leserin erhielt vom AG Oldenburg den Hinweis, dass die Mitvollstreckung der Zustellungskosten des PfÜB nur auf ausdrücklichen Antrag im Freifeld „Zusätzlich wird beantragt, …“ des Formulars nach Anlage 4 ZVFV erfolge. Eine Anordnung von Amts wegen im Beschlussentwurfsformular sehe die ZPO nicht vor. Für Gläubiger entsteht dadurch Unsicherheit, ob ohne diesen Zusatzantrag eine sachgerechte Kostenerstattung und Zustellung durch das Gericht sichergestellt ist. Zu Recht? |
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