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  • · Fachbeitrag · Schuldnerverzeichnis

    Verfahren auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis: Das sind die Kosten

    | Es kommt häufig vor, dass sich der Schuldner nach dem Eintrag durch den Gerichtsvollzieher beim zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882d Abs. 1 S. 4 ZPO) beim Gläubiger meldet und die gesamte Vollstreckungsforderung zahlt. Der Schuldner beantragt dann beim zentralen Vollstreckungsgericht die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO). Es stellt sich die Frage, welche Kosten hierfür anfallen. |

    1. Gründe für eine vorzeitige Löschung

    Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO in folgenden Fällen gelöscht:

     

    • Der Schuldner hat die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen (Nr. 1),