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  • 24.11.2022 · Nachricht · Kosten und Gebühren

    Doppelte Gebühr für die gütliche Erledigung? „Moment mal ...“

    | Hierüber ärgerten sich viele Gläubiger: Das OLG Oldenburg sprach einem Gerichtsvollzieher die Gebühr nach KV Nr. 208 GVKostG für eine versuchte gütliche Einigung gleich zweimal zu, obwohl zwischen beiden Versuchen lediglich drei Wochen lagen (VE 20, 179). Eine Leserin fragt, ob die Gebühr nicht auch reduziert werden kann. Ja! Dies zeigt ein Fall des OLG Köln, in dem der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl vollzog (20.1.22, 17 W 136/21, Abruf-Nr. 232180 ). |