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  • · Fachbeitrag · Deliktsforderung

    Nachweis durch vertragliches Anerkenntnis möglich

    | Stellt der Insolvenzschuldner in einem gerichtlichen Vergleich den Rechtsgrund der titulierten Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung außer Streit, steht das Beruhen der Forderung auf einer unerlaubten Handlung für den Feststellungsprozess bindend fest. |

     

    Das OLG Düsseldorf hat darüber hinaus nun entschieden: Der Nachweis der deliktischen Forderung ist auch durch einen Vertrag möglich, der ein Anerkenntnis enthält (ZInsO, 13, 1488).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 21 | ID 42472927