01.01.2000 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Wie Sie Lohnbestandteile und Forderungen effektiver pfänden können
Viele Gläubiger verlassen sich ohne weitere Nachprüfung auf die Richtigkeit der vom Arbeitgeber als Drittschuldner überwiesenen Lohnanteile. Doch durch diese Nachlässigkeit wird allzu leichtfertig Geld verschenkt - vor allem, wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt worden ist. Solche Leistungen sind nämlich teilweise - verschärft - pfändbar und werden vom Drittschuldner oft nicht angegeben. Im folgenden Beitrag wird erläutert, wie Sie Forderungs- und insbesondere Lohnpfändungen effektiver gestalten können.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig