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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Wie Sie Lohnbestandteile und Forderungen effektiver pfänden können

    | Viele Gläubiger verlassen sich ohne weitere Nachprüfung auf die Richtigkeit der vom Arbeitgeber als Drittschuldner überwiesenen Lohnanteile. Doch durch diese Nachlässigkeit wird allzu leichtfertig Geld verschenkt - vor allem, wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt worden ist. Solche Leistungen sind nämlich teilweise - verschärft - pfändbar und werden vom Drittschuldner oft nicht angegeben. Im folgenden Beitrag wird erläutert, wie Sie Forderungs- und insbesondere Lohnpfändungen effektiver gestalten können. |