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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Wie Sie Lohnbestandteile und Forderungen effektiver pfänden können

    Viele Gläubiger verlassen sich ohne weitere Nachprüfung auf die Richtigkeit der vom Arbeitgeber als Drittschuldner überwiesenen Lohnanteile. Doch durch diese Nachlässigkeit wird allzu leichtfertig Geld verschenkt - vor allem, wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt worden ist. Solche Leistungen sind nämlich teilweise - verschärft - pfändbar und werden vom Drittschuldner oft nicht angegeben. Im folgenden Beitrag wird erläutert, wie Sie Forderungs- und insbesondere Lohnpfändungen effektiver gestalten können.