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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    So wird der Taschengeldanspruch gepfändet

    | In VE 04, 153, haben wir berichtet, dass der BGH die bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs anerkannt und damit eine bisher streitige Frage gläubigerfreundlich beantwortet hat (19.3.04, IXa ZB 57/03, Abruf-Nr. 041681). Diese Entscheidung ist wie folgt umzusetzen: |